Wir sind fachlich vernetzt und stimmen uns mit anderen Diensten, die unsere Teilnehmer_innen Anspruch nehmen, ab. So können zum Beispiel Termine in der Wohngemeinschaft, Arzt- oder Ambulanztermine oder Termine mit dem gesetzlichen Betreuer in den Wochenplan integriert werden. Da die Betreuungskosten in der Regel vom Bezirk Oberbayern getragen werden, ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der TSM ein rechtlicher Anspruch nach SGB XII oder der Bezug von EU-/EM-Rente sowie das Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Die Tätigkeitsfelder differieren ja nach Standort. |